TGZ aktuell
| Änderung bei "De-minimis"-Beihilfen soll zum 01.01.2007 in Kraft treten |
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| Die Europäische Kommission hat am 09.03.2006 einen Verordnungsvorschlag (http://europa.eu.int/comm/competition/state_aid/others/action_plan/dm_de.pdf) zu "De-minimis"-Beihilfen vorgelegt, der die geltende Obergrenze von 100.000 Euro auf 150.000 Euro erhöht. Demnach sollen finanzielle Zuwendungen an ein bestimmtes Unternehmen, die einen Gesamtbetrag von 150.000 Euro über einen Zeitraum von drei Jahren nicht überschreiten, nicht als staatliche Beihilfen angesehen werden und damit auch nicht der Anmeldepflicht bei der Kommission unterliegen. Denn es wird davon ausgegangen, dass mit diesen Beträgen keine erheblichen Auswirkungen auf den Wettbewerb und den Handel zwischen den Mitgliedstaaten verbunden sind. Aus Sicht der Kommission trägt die Anhebung der Inflationsrate sowie dem BIP-Wachstum in der EU Rechnung. Sie erfolgt im Rahmen des Aktionsplans der Kommission vom Juni 2005 zur Vereinfachung des EU-Beihilferechts. Die Verordnung soll zum 01.01.2007 in Kraft treten und bis zum 31.12.2013 gelten. Sie betrifft Beihilfen an Unternehmen in allen Wirtschaftsbereichen mit einigen Ausnahmen (u. a. Beihilfen im Verkehrssektor oder exportbezogene Beihilfen). Die Mitgliedstaaten sind nun aufgefordert, sich zum Verordnungsvorschlag der Kommission zu äußern. |
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