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Beratung für Existenzgründer und Unternehmer: Staat beteiligt sich an den Kosten

 
Der Grund, warum sich Gründer und junge Unternehmer vor Beratungsleistungen scheuen, sind zumeist die damit verbundenen Honorarkosten. Nach Erfahrungen des Bundesamtes für Wirtschaft belaufen sich die Beratungskosten für Existenzgründungsberatungen, je nach Umfang des Gründungsvorhabens, in der Regel zwischen 2.000 und 5.000 Euro. Die Kosten bleiben allerdings auch für Gründer und Unternehmer mit kleinen Budgets überschaubar, wenn diese einen öffentlichen Zuschuss für Beratungskosten in Anspruch nehmen. Welche Zuschüsse gibt es? Gründer und Unternehmer können folgende Zuschüsse beantragen: Existenzgründungsberatung vor der Gründung: Der Zuschuss beträgt 50 % der Beratungskosten, maximal 1.500 Euro. Existenzaufbauberatung nach der Gründung: Zusätzlich können innerhalb von drei Jahren nach der Gründung Zuschüsse in Höhe von 50 % der Beratungskosten, maximal 1.500 Euro gewährt werden. Diese Fördermöglichkeit kann mehrmals in Anspruch genommen werden. Mit 40 % der Beratungskosten, maximal 1.500 Euro, werden nach der Aufbauphase alle Beratungen zu Fragen der Unternehmensführung bezuschusst sowie Umweltschutzberatungen mit ebenfalls 40 % der Kosten, maximal 1.500 Euro. Das Antragsformular kann online unter www.beratungsfoerderung.net kostenlos abgerufen werden.
 
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