TGZ aktuell
| GESETZ ZUR BEKÄMPFUNG DER SCHWARZARBEIT KOMMT ZUM 1. AUGUST 2004 |
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| Am 09.07.2004 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung zugestimmt. Die Neuregelung kann damit zum 01.08.2004 in Kraft treten. Mit dem Gesetz soll vor allem die gewerbliche Schwarzarbeit effektiver bekämpft werden. Nachbarschaftshilfe bleibt dagegen weiterhin zulässig. Die Nichtanmeldung geringfügig Beschäftigter in Privathaushalten wird nicht als Straftat gewertet, sondern nur als Ordnungswidrigkeit. |
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