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Ich-AG: Rentenbeiträge jetzt auch bei geringfügigen Einkommen

 
Selbständige, die von der Agentur für Arbeit einen Existenzgründungszuschuss erhalten ("Ich-AG"), sind in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig. Erzielen sie jedoch nur ein Arbeitseinkommen (d. h. Gewinn) von 400 EUR monatlich oder weniger, sind sie bisher wegen Geringfügigkeit versicherungsfrei gewesen. Das hatte zur Folge, dass keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden mussten. Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) weist darauf hin, dass diese Freistellung von der Beitragszahlung zum 31. Juli 2004 endet. Der Gesetzgeber führt mit dem Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetz zum 1. August 2004 auch für geringfügig tätige Bezieherinnen und Bezieher von Existenzgründungszuschüssen die generelle Verpflichtung ein, monatlich Beiträge zur Rentenversicherung zu zahlen. Der Grund für die unterschiedliche Behandlung gegenüber anderen geringfügig selbständig Tätigen liegt darin, dass der Existenzgründungszuschuss insbesondere auch die soziale Absicherung (u. a. die Altersvorsorge) gewährleisten soll. Als Pflichtbeitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung ist ab 1. August 2004 der Mindestbeitrag in Höhe von 78 EUR/Monat zu zahlen. Die betroffenen Selbständigen erhalten im Juli 2004 von der BfA einen Bescheid, mit dem die Rentenversicherungspflicht und Beitragspflicht festgestellt wird. Weitere Informationen: www.bfa.de
 
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